WS11: Diskussion mit Herrn Richard Wilhelm, Leiter des BAFA-Referats 721 Ordnungswidrigkeitenverfahren, Monitoring
– Arbeitskreis Menschenrechte in Unternehmen –
Kurzbeschreibung
Kurzvortrag von Herrn Wilhelm zu Schwerpunkten des BAFA in 2024 mit anschließender Fragerunde moderiert von Herrn Dr. Oliver Winter und Michael Wiedmann
Richard Wilhelm
Referatsleiter,
BAFA
Richard Wilhelm ist Leiter des Referats „Ordnungswidrigkeitenverfahren, Monitoring“ in der Abteilung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Er hat Rechtswissenschaften in Leipzig und Oslo studiert und war zuvor unter anderem als Rechtsanwalt in internationalen Wirtschaftskanzleien, als Dozent an der Universität Leipzig sowie der HTWK Leipzig tätig. Im Aufbaustab für das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hat Herr Wilhelm zahlreiche grundsätzliche Fragestellungen in der Administration des Gesetzes verantwortlich bearbeitet.
Michael Wiedmann
Rechtsanwalt
Michael Wiedmann war von Juni 2017 bis Dezember 2020 als Anwalt für Compliance im Frankfurter Büro von Norton Rose Fulbright tätig. Zuvor hatte er zwei Jahrzehnte verschiedenste Management-Positionen in der METRO Group inne; u. a. war er dort als Chief Compliance Officer, Senior-Vice President Public Affairs, Head of Corporate Development/ General Manager, General Counsel und Company Secretary tätig. Er verfügt über umfangreiche Erfahrung in Compliance-, Governance- und Corporate-Angelegenheiten, die er in die Beratung seiner Mandanten insbesondere bei der Entwicklung und Ausgestaltung von Compliance Management Systemen einbringt.
Dr. Oliver Winter
Leiter Center of Competence „Menschenrechts-Compliance“,
BMW Group Compliance
Dr. Oliver Winter ist Leiter des Center of Competence „Menschenrechts-Compliance“ in der BMW Group Compliance Organisation. In dieser Funktion verantwortet er die Konzeption und Implementierung der menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesse innerhalb der BMW Group und ihrer Vertriebsorganisation. Zusätzlich koordiniert er die Zusammenarbeit mit weiteren, in den Sorgfaltsprozess eingebundenen Abteilungen wie der Nachhaltigkeitsstrategie oder Nachhaltigkeit im Einkauf, um ein einheitliches Human Rights Management über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg sicherzustellen.
WS12: Fremdpersonal-Compliance 2.0: Strafbarkeitsrisiken beim Einsatz Externer vermeiden
– Arbeitskreis Arbeitsrecht/HR –
Inhaltliches Thema
Das Bundessozialgericht hat in den letzten Jahren die Spielregeln für einen rechtskonformen Einsatz von Fremdpersonal erheblich verschärft. In dem Workshop soll mit Compliance-Verantwortlichen im Unternehmen diskutiert werden, wie die Compliance praktisch auf die Entwicklung der Rechtsprechung reagiert hat und ggf. noch reagieren sollte.
Kurzbeschreibung
In vielen Branchen herrschen enorme Engpässe an qualifizierten Fachkräften. Vor allem in der IT aber auch in anderen technischen Berufen fehlt es bereits jetzt an Spezialisten. Um diesem Fachkräftemangel zu begegnen, greifen Unternehmen häufig auf freiberufliche Spezialisten („Freelancer“) zurück. Sie gehen damit ein hohes Compliance-Risiko ein. Denn entpuppt sich der Einsatz des Freelancers als Scheinselbständigkeit drohen hohe Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern, Bußgeldern und im schlimmsten Fall sogar Haft. Diese Risiken lassen sich jedoch durch einen strukturierten Prüf- und Freigabeprozess in der Compliance erheblich eingrenzen. Da sich die Anforderungen an den rechtmäßigen Freelancer-Einsatz durch verschiedene Entscheidungen der Sozialgerichte jüngst verändert haben, sollten auch bestehende Compliance-Prozesse auf den Prüfstand gestellt werden. Wir diskutieren mit Compliance-Verantwortlichen im Unternehmen praktische Beispiele und zeigen Enthaftungsmöglichkeiten für Unternehmen und die Unternehmensleitung auf.
Kim Mara Kischel
Senior Expert Compliance,
SMS group
Maren Lulić
Compliance Fremdpersonal,
Bertelsmann SE & Co. KGaA
Maren Lulić verantwortet im Bertelsmann-Konzern die Compliance von Fremdpersonal. Davor war sie in verschiedenen internationalen Industriekonzernen in kaufmännischen bzw. rechtlichen Fach- und Führungspositionen tätig.
Jan-Patrick Vogel
TaylorWessing
Jan-Patrick Vogel leitet die Praxisgruppe Compliance bei Taylor Wessing. Er ist als Arbeitsrechtler spezialisiert auf die HR-Compliance, insbesondere auf die Gestaltung von Prozessen zur rechtssicheren Beauftragung von Fremdpersonal, einschließlich der sozialversicherungsrechtlichen Aufarbeitung in Abstimmung mit den zuständigen Trägern der Deutschen Rentenversicherung.
WS13: Aktuelle Russland-Sanktionen und Umgehungsrisiken für Unternehmen: Anforderungen, Haftung und Verantwortung
– Arbeitskreis Exportkontrolle/Sanktionen –
Inhaltliches Thema
spannendes Thema: Cast study von Unternehmen
Kurzbeschreibung
Seit dem russischen Überfall auf die Ukraine im Februar 2022 wurden die bereits seit 2014 gegen Russland bestehenden Sanktionen immer weiter verschärft. Einigkeit herrscht dabei wohl, dass die Effektivität der Maßnahmen in besonderem Maße mit der Verhinderung von Umgehungshandlungen und Ausweichbewegungen zusammenhängt. Aus diesem Grund hat die EU inzwischen sogar eine Richtlinie mit EU-weiten Mindestvorschriften für die Verfolgung von Verstößen gegen EU-Sanktionen oder deren Umgehung in den Mitgliedstaaten erlassen. Damit sollen die sehr unterschiedlichen Standards und Rechtsfolgen bei Sanktionsverstößen etwas angeglichen werden.
Die stetige Verschärfung des Sanktionsregimes in der EU geht also in zahlreichen Bereichen des Wirtschaftslebens besonders mit der Frage einher, ob und wann das eigene unternehmerische Handeln eine Umgehung der Sanktionen darstellen könnte. Wir widmen uns in diesem Workshop daher den grundsätzlichen Anforderungen und zivil-, straf- und ordnungsrechtlichen Risiken, die in diesem Zusammenhang auftreten können und welche risikominimierenden Maßnahmen Unternehmen insoweit berücksichtigen könnten. Die EU und das BMWK haben hierzu auch „Guidances on enhanced due diligence to prevent sanction circumvention“ erlassen.
Dr. Alexander Cappel
Rechtsanwalt und Partner,
Norton Rose Fulbright
Dr. Alexander Cappel ist Rechtsanwalt und Partner im Bereich Wirtschaftsstrafrecht und Compliance im Frankfurter Büro von Norton Rose Fulbright. Er berät nationale und internationale Unternehmen in allen Fragen des Wirtschaftsstrafrechts und bei Ermittlungen, behördlichen und gerichtlichen Verfahren sowie Compliance- und Betrugsbekämpfungsmaßnahmen. Ein wesentlicher Schwerpunkt seiner Arbeit liegt in der Beratung zu deutschen und internationalen Regelungen in den Bereichen Exportkontrolle und Finanzsanktionen, Antikorruption und Geldwäscheprävention.
Dr. Alexander Mayr, LL.M.oec.
Rechtsanwalt,
Kanzlei Wannemacher & Partner
Dr. Alexander Mayr, LL.M.oec., ist Rechtsanwalt der Kanzlei Wannemacher & Partner in München. Er berät und verteidigt Individualpersonen und Unternehmen zu allen Aspekten des Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei bei Geldwäschedelikten, Außenwirtschaftsverstößen und im Bereich des europäischen Straf- und Strafprozessrechts.
Katja Stockburger-Sinner
Syndikusrechtsanwältin,
ZF Friedrichshafen AG
Katja Stockburger-Sinner ist Syndikusrechtsanwältin und Leiterin der zentralen Governance-Abteilung „Corporate Foreign Trade“ der ZF Friedrichshafen AG, einem der weltweit größten Automobilzulieferer.
Sie hat umfangreiche internationale Erfahrung durch diverse Auslandsaufenthalte gesammelt und berät den ZF-Konzern zum Außenwirtschaftsrecht.
WS14: Kampf der Kodizes – Ober sticht Unter?!
– Arbeitskreis Mittelstand –
Inhaltliches Thema
Podiums- und Fishbowl-Diskussion zu verschiedenen Szenarien, wie mit den einzelnen Kodizes umgegangen werden kann, Erarbeitung von Lösungsvorschlägen für den Mittelstand
Kurzbeschreibung
Mittelständische Unternehmen sind oft nicht verpflichtete Unternehmen gemäß des LkSG, kommen dennoch als unmittelbare Zulieferer mit den Anforderungen des Gesetzes in Berührung.
Wie gehen diese Unternehmen damit um, wenn die gemäß LkSG verpflichteten Unternehmen den eigenen Supplier Code of Conduct als Vertragsbestandteil den Zulieferern vorgeben wollen? Oft verfügen auch mittelständische Unternehmen über ihren eigenen Code of Conduct. In der Praxis führt kein Weg daran vorbei, dass verpflichtete Unternehmen und Zulieferer zusammenarbeiten müssen.
Im Workshop soll anhand verschiedener Szenarien darüber diskutiert werden, welche Möglichkeiten der Zusammenarbeit sinnvoll und praxistauglich sind und welche nicht. Wie kann mit den verschiedenen Fragebögen und CoC umgegangen werden? Welche rechtlichen Risiken können sich daraus ergeben? Dabei sollen Ideen und Lösungsvorschläge entwickelt werden.
Kerstin Euhus
Kerstin Euhus Consulting KEC
Dr. Kathrin J. Niewiarra
Rechtsanwältin & Ombudsfrau,
bleu&orange
Gründerin und Geschäftsführerin,
Compliance Channel
Kerstin Euhus verfügt als studierte Diplom-Ingenieurin über 30 Jahre strategische Management– und Führungserfahrung in der mittelständischen Energie– und Versorgungsindustrie.
Sie war über 12 Jahre Chief Compliance Officer bei den Berliner Wasserbetrieben und leitete den Bereich Compliance Management. In dieser Funktion verantwortete sie gleichzeitig das Qualitätsmanagementsystem und war Menschenrechtsbeauftragte der BWB. Seit August 2023 arbeitet Kerstin Euhus selbständig als Unternehmensberaterin und kann ihre gesammelte Expertise damit weitergeben.
Dr. Kathrin J. Niewiarra ist Rechtsanwältin und Attorney-at-Law (NY). Nach anwaltlicher Tätigkeit in den USA und Deutschland sowie Managementfunktionen in Konzernen verfolgt sie seit September 2012 ihre Geschäftsidee der ganzheitlichen Compliance-Beratung mit einem interdisziplinären Ansatz unter der Marke bleu&orange®.
Sie fungiert außerdem als Ombudsfrau, Interim-Managerin und Rednerin. Sie ist Gründerin und Geschäftsführerin des Compliance Channel, eines Web-TV-Senders im Themenspektrum Ethik und Compliance.
WS15: Kartellrecht wird grün! Echte Use Cases & neue Spielregeln für Kooperationen
– Arbeitskreis Kartellrecht –
Inhaltliches Thema
Neue Regeln, Beispiele, Praxisrelevanz und mögliche To-Dos
Kurzbeschreibung
Paneldiskussion mit 2-3 Speakern, die jeweils einen Case mitbringen und neue Regeln und die damit verbundenen praktischen Herausforderungen erläutern.
Dr. Britta Bröker, LL.M.
Senior Manager Integrity & Compliance, (Kartellrecht),
TUI
Dr. Britta Bröker ist seit September 2023 im Integrity & Compliance Team der TUI AG in Hannover tätig und dort in erster Linie zuständig für alle kartellrechtlichen Fragestellungen. Sie studierte an der Universität Hamburg und absolvierte ihr Rechtsreferendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht (u.a. bei der GD Wettbewerb der EU Kommission).
Britta Bröker provomierte zu einem kartellrechtlichen Thema und beschäftigte sich auch während ihres Masterstudiums am King’s College in London mit dem EU-Kartellrecht. Am Anfang ihrer beruflichen Karriere war sie als Rechtsanwältin bei Linklaters in Köln und Taylor Wessing in Hamburg im Kartell- und Wettbewerbsrecht tätig. Im Anschluss war sie einige Jahre in der Rechtsabteilung der Hansenet Telekomunikation GmbH und im Hamburger Büro der Wettbewerbszentrale beschäftigt.
Prof. Dr. Christian Burholt
Rechtsanwalt,
Luther
Prof. Dr. Christian Burholt, LL.M. ist Rechtsanwalt und Partner im Berliner Büro der Rechtsanwaltskanzlei Luther. Er ist auf die kartell-, fusionskontroll-, beihilfen- und außenwirtschaftsrechtliche Beratung und Vertretung von nationalen und internationalen Unternehmen und Verbänden spezialisiert. Prof. Burholt studierte an der Universität Bonn und absolvierte sein Rechtsreferendariat beim KG Berlin (u.a. bei der Generaldirektion Wettbewerb der EU Kommission). Er promovierte an der Universität Bonn zu einem fusionskontrollrechtlichen Thema und erwarb einen Masterabschluss im EU-Kartellrecht (LL.M.) an der University of Durham (UK). Prof. Burholt ist Autor zahlreicher wissenschaftlicher Fachbeiträge, referiert regelmäßig zu Fragen des deutschen und europäischen Kartellrechts und ist seit 2019 Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin sowie seit 2022 Honorarprofessor für Kartellrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin.
Dr. Ernst-Joachim Grosche
Group Chief Compliance Officer,
REMONDIS SE & Co. KG
Studium Volkswirtschaft und Rechtswissenschaften an den Universitäten Münster, Heidelberg und Mainz mit dem Abschluss 1. juristisches Staatsexamen. Volontariate bei der Deutschen Bank und Thyssen. Referendariat beim Oberlandesgericht Koblenz mit dem Schwerpunkt Wirtschaft und den Wahlstationen bei einem Wirtschaftsprüfer in Wiesbaden und beim Delegierten der Deutschen Wirtschaft in Hong Kong. Nach dem 2. Staatsexamen in Mainz Promotion an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg im
internationalen Insolvenzdeliktsrecht mit dem Abschluss Dr. iur.utr. Berufseinstieg im Bereich Commercial bei KPMG, anschließend Geschäftsführer der Vereinigung Mittelständischer Entsorgungsbetriebe der Sonderabfallentsorgung in Rheinlandpfalz GmbH (VME) und Prokurist der Sonderabfallmanagement Gesellschaft Rheinlandpfalz mbH (SAM) in Mainz. Ab 2000 Projektmanagement bei RETHMANN GmbH & Co. KG, Region West in Bochum, Geschäftsführer der Wirtschaftsbetriebe Lünen GmbH und Mitglied der Geschäftsleitung der Entsorgungsbetriebe Essen GmbH.
Seit Juni 2014 Group Chief Compliance Officer der REMONDIS SE & Co. KG.